Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Die sich aus dem Vertrag ergebende Leistung ist nur an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB gerichtet. Die Bedingungen gelten für Verträge, welche zwischen Julian Finkler – Softwareentwicklung und Beratung (AN) und dem Auftraggeber (AG) zur Erbringung von online Dienstleistungen geschlossen werden. Die vollständigen Impressumsdaten des AN finden sich unter https://www.soda-sync.com/impressum

(3) AGB des AG entfalten nur mit der zuvor gegebenen Zustimmung des AN ihre Wirkung

(4) Alle Änderungen sind ausschließlich in Schriftform gültig. Der AN ist berechtigt Änderungen mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen herbeizuführen. Der AG ist berechtigt, den Vertrag zum Ende der Vorlaufzeit zu kündigen.

2. Vertragsschluss, Vertragsbestandteile und Erfüllungsort

(1) Die Vertragsbestandteile sind die aus Anhang 1 ersichtliche Leistungsbeschreibung, die bei der Anmeldung getroffenen Vereinbarungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des AN zustande, jedoch spätestens mit der Bereitstellung eines Benutzerkontos zur Verwaltung der angebotenen Leistungen.

(3) Erfüllungsort ist 32760 Detmold.

3. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Erbringung der Leistung erfolgt entsprechend der Preisliste aus Anhang 1.

(2) Die Abrechnung wird in Anhang 1 beschrieben. Zweifel an der Korrektheit der berechneten Leistungen sind unmittelbar nach Bekanntwerden, jedoch spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung, durch den AG zu rügen.

(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die in der Anwendung angebotenen online Zahlarten. Die Zahlung ist sofort nach der Rechnungsstellung fällig. Der Zahlungsdienstleister wird angewiesen, die vom AG angegebene Zahlart am 5. des Monats mit dem Rechnungsbetrag zu belasten.

(4) Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Kommt der AG in Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt die weitere Leistungserbringung frühestens nach 7 Tagen nach Eintreten des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Beträge einzustellen.

(6) Der AG ist zur Zurückhaltung und Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, sofern die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

4. Nutzungsrechte

(1) Der AG ist berechtigt, die durch den AN bereitgestellten Softwarekomponenten im Rahmen der vertraglich festgelegten Leistungen zu nutzen

(2) Der AN räumt dem AG ein für die Vertragsdauer nicht-exklusives Nutzungsrecht der bereitgestellten kompilierten Software ein. Weitergehende Rechte erhält der AG nicht.

(3) Der AG ist insoweit es der Vertrag zulässt berechtigt, die Sache zu verwenden und zu vervielfältigen. Die Zugangsdaten für Benutzerkonto sind geheim zu halten und keinen Dritten zugänglich zu machen.

(4) Der AG gewährleistet, durch seine Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Er verpflichtet sich, den AN von jeder Inanspruchnahme durch Dritte aus Rechtsverletzungen freizuhalten und jeden ihm entstehenden Schaden zu ersetzen.

5. Hauptleistungspflichten, Verfügbarkeit und Service

(1) Dem AG ist bewusst, dass es bei EDV-Systemen, wie der durch den AN angebotenen Leistung, keine permanente Verfügbarkeit geben kann. Es wird keine permanente Verfügbarkeit vereinbart.

(2) Der AN gewährleistet die Einhaltung der aktuellen Verfügbarkeitsanforderungen und ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die vereinbarte Servicequalität aufrechtzuerhalten.

(3) Der AG erkennt an, dass es sich bei dem bereitgestellten System um eine gemeinsam genutzte Infrastruktur handelt, die auch von anderen Kunden des AN in Anspruch genommen wird. Dementsprechend behält sich der AN das Recht vor, die erbrachten Leistungen für den AG vorübergehend ganz oder teilweise einzuschränken, sofern dessen Nutzung des Systems zweckfremd, sittenwidrig oder gesetzwidrig ist oder dadurch die Gesamtleistungsfähigkeit oder -stabilität beeinträchtigt wird. In derartigen Fällen werden angemessene Maßnahmen ergriffen, um die Integrität und den reibungslosen Betrieb des Systems zum Wohl aller Nutzer sicherzustellen.

(4) Die für die Erbringung der Leistungen erforderliche Infrastruktur wird von AN in einem oder mehreren deutschen Rechenzentren sichergestellt, die nach ISO 27001 zertifiziert sind. Falls die Verfügbarkeit aufgrund eines Ausfalls einer zentralen Komponente eines dieser Rechenzentren beeinträchtigt ist, fällt dies unter den Begriff „höhere Gewalt“ und liegt nicht im Verantwortungsbereich von AG, es sei denn, AN hätte aufgrund früherer Erfahrungen mit dem Eintreten solcher Situationen rechnen müssen.

6. Haftung

(1) Der AG verpflichtet sich vor der Inbetriebnahme der durch den AN bereitgestellten Anwendung diese im Rahmen einer Funktionskontrolle auf ihre Tauglichkeit für den bestimmten Einsatzzwekc zu überprüfen.

(2) Der AN haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der AN – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 10% des typischen, bisher durch den AG gezahlten, Monatsbetrages.

(4) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

(5) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(6) Soweit die Haftung entsprechend der vorgenannten Sätze ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des AN.

(7) AG und AN haften einander nicht für die Verletzung vertraglicher Pflichten, soweit deren Verletzung auf höherer Gewalt beruht. Unter „höherer Gewalt“ sind insbesondere Kriege, Bürgerkriege, Katastrophen, Terrorakte, Epidemien, Quarantäne, sowie Regierungsmaßnahmen die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Parteien sind, zu verstehen. Als höhere Gewalt zählen auch Cyber-Angriffe, die mit vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können.

7. Vertraulichkeit

(1) AG und AN sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse „vertrauliche Informationen“ erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

(2) Der AN verpflichtet sich zudem, an ihn übermittelte Dokumente nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu verarbeiten und zu übermitteln.

(3) Richtet der AG externe Verbindungen in der Software des AN ein, so ist der AG selbst für die Vertraulichkeit des Übertragungszieles und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze verantwortlich.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag kann durch den AG jederzeit zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode gekündigt werden.

(2) Der AN kann den Vertrag oder Teile des Vertrags mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen. Darüber hinaus behält sich der AN das Recht vor, die Erbringung von Leistungen ganz oder Teilweise ohne Nennung von Gründen temporär oder dauerhaft einzustellen. Hier gilt ebenfalls die Frist von 2 Monaten zum Monatsende.

(3) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unangetastet.

(4) Der AG kann die Kündigung online innerhalb des Benutzerkontos oder per E-Mail durchführen. Kündigung einzelner Serviceleistungen sind ausschließlich online über das Benutzerkonto möglich.

9. Datenschutz

(1) Die Details zum Datenschutz werden in einer separaten Datenschutzerklärung vereinbart.

10. Sonstiges

(1) Ansprüche gegen den AN können AG nur mit schriftlicher Zustimmung des AN abtreten.

(2) Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem AG und dem AG Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche, sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, ist für beide Teile Detmold.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ein Ersatz der jeweiligen Klausel wird durch die Vertragspartner bei bekanntwerden ausgehandelt.

Anhang 1

Leistungsbeschreibung der Anwendung

Soda Sync bietet Nutzern die Möglichkeit, Dritte Systeme, welche über eine API verfügen und nicht direkt miteinander kommunizieren könne, miteinander zu verbinden, sodass ein Datenaustausch zwischen diesen Systemen möglich wird. Hierfür gibt Soda Sync standardisierte Datenformate vor und bietet Entwicklern die Möglichkeit Konnektoren (Apps) zu entwickeln welche diese Datenformate verwenden. Diese Apps werden im Soda Sync App Store anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

Daraus ergibt sich, dass Soda Sync selbst keine Konnektoren entwickelt, sondern nur die Plattform bereitstellt.

Preisliste

Das Benutzerkonto kostet nach der Testphase monatlich 5 EUR / netto. Es können zusätzliche Kosten für auf dem Marktplatz angebotenen Apps entstehen. Diese Kosten sind vor, während und nach der Buchung der App ersichtlich.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt im sowohl für das Benutzerkonto als auch für Apps im Vollen monatlich rückwirkend am ersten des Folgemonats.

Beispiel: Endet die Testphase am 14.3. erfolgt am 1.4. die Rechnungsstellung für die Nutzung des Benutzerkontos für den Zeitraum 15.3.-14.4.

Systemvoraussetzungen

  • Notebook oder Desktop Computer (keine Optimierung für mobile Endgeräte)
    min. 1 GHz Prozessor
    min. 8 GB Arbeitsspeicher
  • Bildschirm / Grafikkarte: Auflösung min. 1440×1080 Pixel
  • internetfähiges Betriebssystem
  • Internetanschluss (mind. DSL 8000 / 8 Mbit oder äquivalent)

Die Funktionalität bzw. Leistung der Applikation kann je nach Systemkonfiguration und verwendeter Hard- und Software unterschiedlich ausfallen.

Anforderungen an die Zugriffssoftware

Passwortrichtlinie

Das System erzwingt Passwörter, welche die folgenden Kriterien erfüllen müssen:

  • Min. 8 Zeichen
  • Min. 1 Großbuchstabe
  • Min. 1 Kleinbuchstabe
  • Min. 1 Zahl
  • Min. 1 Sonderzeichen (* . ! @ $ % ^ & ( ) { } [ : ; < > , . ? / ~ _ + - = |)

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